Aufwandsentschädigung für Erlegung von Schwarzwild erhöht

Vom Bayerischen Kabinett wurde in den Eckpunkten für den Haushalt 2021 die Aufwandsentschädigung für Schwarzwild für den Zeitraum vom 1. Dezember 2020 bis 31. März 2021 für ganz Bayern von 20 auf 70 Euro erhöht. Die Aufwandsentschädigung von 100 Euro in Grenzgebieten bleibt unverändert erhalten. Hier der Beitrag auf der BJV-Homepage: https://www.jagd-bayern.de/aufwandsentschaedigung-fuer-schwarzwild-wird-erhoeht/#:~:text=Die%20Arbeit%20des%20BJV%20tr%C3%A4gt,20%20auf%2070%20Euro%20erh%C3%B6ht.

Bewegungsjagden bis 50 Personen weiterhin erlaubt

Wie wir heute aus dem StMELF erfahren haben, gibt es eine Regelung für die anstehenden Gesellschaftsjagden auf Schalenwild. Die Informationen des StMELF dazu finden sie im Anhang und im Wildtierportal Bayern unter https://www.wildtierportal.bayern.de/corona Durch ein gemeinsames Vollzugsschreiben vom Landwirtschaftsministerium und vom Gesundheitsministerium werden die Jagdbehörden und Infektionsschutzbehörden in den Landratsämtern darüber informiert und damit die Möglichkeit […]

Waldstrategie 2050

Am 16. April 2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das Kapitel Wald/ Wild für die Waldstrategie 2050 vorgelegt. Ein Zusammenschluss verschiedener Verbände und Institutionen bestehend aus Deutscher Jagdverband, Bayerischer Jagdverband, Bundesverband Deutscher Berufsjäger, Deutsche Wildtierstiftung, Deutscher Jagdrechtstag sowie dem CIC kritisiert diesen. Die Verbände unterstützen zwar die Ansicht des BMEL, dass Handlungsbedarf […]

Termine des Jägervereins Bad Staffelstein 2020

Liebe Mitglieder des Jägervereins Bad Staffelsteiner Land, leider sind aufgrund der Pandemie zahlreiche Veranstaltungen in den letzten Monaten ausgefallen. Dazu gehören neben den Hegering-Versammlungen auch die Hegeschau 2020, die in diesem Jahr das erste Mal in Bad Staffelstein abgehalten worden wäre. In Kürze würde nun auch der Stammtisch der Hegeringe Lautergrund und Banzgau in Eichelsee […]

Waffengesetz tritt in Kraft

Am 13. Dezember hat der Deutsche Bundestag der Novelle für die Gesetzesänderung des Waffenrechts beschlossen. Welche Änderungen auf uns Jäger zukommen können Sie unter folgendem Link beim Bayerischen Jagdverband nachlesen: https://www.jagd-bayern.de/informationen-zum-dritten-waffenrechtsaenderungsgesetz-kein-generalverdacht-gegen-legale-waffenbesitzer/