Bewegungsjagden bis 50 Personen weiterhin erlaubt

Wie wir heute aus dem StMELF erfahren haben, gibt es eine Regelung für die anstehenden Gesellschaftsjagden auf Schalenwild.

Die Informationen des StMELF dazu finden sie im Anhang und im Wildtierportal Bayern unter https://www.wildtierportal.bayern.de/corona

Durch ein gemeinsames Vollzugsschreiben vom Landwirtschaftsministerium und vom Gesundheitsministerium werden die Jagdbehörden und Infektionsschutzbehörden in den Landratsämtern darüber informiert und damit die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung für Gesellschaftsjagden auf Schalenwild mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 50 Personen ermöglicht. Voraussetzung ist eine strikte Einhaltung der Hygienevorschriften. Das StMELF stellt für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung ein Musterantrag zur Verfügung, der für die Beantragung bei den zuständigen Behörden Verwendung finden soll.